Was kostet eine Nebenkostenabrechnung beim Steuerberater? Vergleich für private Vermieter
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Wer als Vermieter jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung erstellt, stellt sich irgendwann diese Frage: Soll ich das wirklich selbst machen – oder gebe ich es einfach zum Steuerberater? Die ehrliche Antw...
Wer als Vermieter jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung erstellt, stellt sich irgendwann diese Frage: Soll ich das wirklich selbst machen – oder gebe ich es einfach zum Steuerberater?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Nicht jeder Vermieter braucht einen Steuerberater für die Betriebskostenabrechnung. Und nicht jeder Vermieter sollte es ohne Unterstützung machen. Dieser Artikel hilft Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen – mit realistischen Kostenangaben.
Was kostet die Nebenkostenabrechnung beim Steuerberater?
Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Das klingt nüchtern – und das ist es auch. Für eine Nebenkostenabrechnung entstehen in der Praxis folgende Kosten:
Typische Kostenspanne für 1–2 Wohnungen:
- Einfache Abrechnung (eine Einheit, wenige Kostenpositionen): 80 – 150 €
- Standardabrechnung (zwei Wohnungen, 8–10 Kostenpositionen): 150 – 300 €
- Komplexere Abrechnung (mehrere Einheiten, Heizkosten, Mieterwechsel): 300 – 600 €
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Rückfragen, Korrekturen oder die Kommunikation mit dem Mieter.
Wichtig: Diese Preise gelten pro Abrechnungsjahr. Bei einem jährlichen Turnus zahlen Sie diese Summe also jedes Jahr neu – für dieselbe Aufgabe.
Wann ein Steuerberater wirklich sinnvoll ist
Ein Steuerberater lohnt sich für die Nebenkostenabrechnung, wenn Sie:
- Mehrere Einheiten (3 oder mehr) verwalten und die Abrechnung entsprechend umfangreich ist
- Im Abrechnungsjahr Mieterwechsel hatten, die eine anteilige Aufteilung der Kosten erfordern
- Besondere Kostenpositionen abrechnen müssen, die rechtlich nicht eindeutig umlagefähig sind
- Gleichzeitig eine steuerliche Beratung rund um Ihre Vermietungseinkünfte benötigen und die Nebenkostenabrechnung als Teil eines größeren Mandatsverhältnisses erledigen lassen
- Sich grundsätzlich unsicher fühlen und lieber die Haftung abgeben möchten
In diesen Fällen ist der Steuerberater nicht nur eine Bequemlichkeit, sondern echte Risikoabsicherung.
Wann ein Steuerberater übertrieben ist
Für viele private Kleinvermieter ist der Gang zum Steuerberater für die Betriebskostenabrechnung schlicht nicht nötig:
- Sie vermieten eine oder zwei Wohnungen ohne Besonderheiten
- Ihre Mieter wohnen seit Jahren stabil im Objekt – kein Mieterwechsel im Abrechnungsjahr
- Sie rechnen jedes Jahr dieselben Kostenpositionen ab (Wasser, Versicherung, Grundsteuer, Müll)
- Sie möchten die Abrechnung selbst verstehen und Ihren Mietern erklären können
Wer in dieser Situation 150–300 € pro Jahr für eine vergleichsweise einfache Abrechnung ausgibt, zahlt für einen Service, den er mit der richtigen Unterstützung selbst erledigen kann – rechtssicher und ohne Vorkenntnisse.
Der Vergleich auf einen Blick
| Steuerberater | NebenkostenBlitz | |
|---|---|---|
| Kosten | 150–600 € / Jahr | 19,99 € einmalig |
| Zeitaufwand für Sie | Belege zusammenstellen, Termin, Abholung | Ca. 20–30 Minuten |
| Rechtliche Grundlage | §2 BetrKV, §556 BGB | §2 BetrKV, §556 BGB |
| PDF-Ergebnis | Ja | Ja |
| Für 2 Wohnungen geeignet | Ja | Ja |
| Für 5+ Wohnungen geeignet | Ja | Eingeschränkt |
| Mieterwechsel-Sonderfälle | Ja | Nein |
| Steuerliche Beratung | Ja | Nein |
Was die Abrechnung rechtlich korrekt macht – unabhängig vom Weg
Ob Sie zum Steuerberater gehen oder die Abrechnung selbst erstellen: Entscheidend ist, dass bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt sind.
Eine rechtskonforme Nebenkostenabrechnung nach §556 BGB muss enthalten:
- Den Abrechnungszeitraum (üblicherweise ein Kalenderjahr)
- Die Gesamtkosten je Kostenposition
- Den verwendeten Verteilungsschlüssel je Position
- Den Anteil des Mieters
- Die geleisteten Vorauszahlungen
- Das Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben
Diese Struktur ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Steuerberater stellt sie sicher – aber ein gutes digitales Werkzeug tut dasselbe, solange die zugrunde liegenden Regeln korrekt implementiert sind.
Was NebenkostenBlitz leistet – und was nicht
NebenkostenBlitz ist ein Online-Tool speziell für private Kleinvermieter mit 1–5 Wohnungen. Sie geben Ihre Kostendaten ein, das System berechnet die Anteile automatisch nach den gesetzlichen Vorgaben, und Sie erhalten eine fertige PDF-Abrechnung pro Wohnung – bereit zum Ausdrucken oder Versenden.
Was das Tool gut kann:
- Standardabrechnung für 1–5 Wohnungen ohne Mieterwechsel
- Drei Verteilungsschlüssel: nach Wohnfläche, nach Verbrauch, zu gleichen Teilen
- Korrekte EUR-Formatierung, §556-BGB-Nachweis, professionelles Layout
- Einmaliger Preis von 19,99 € – keine monatlichen Gebühren
Was das Tool nicht ersetzt:
- Steuerliche Beratung
- Abrechnungen mit Mieterwechseln im Laufe des Jahres
- Komplexe Heizkosten mit eigenem Wärmemessdienst
Für Alfred – und für jeden Vermieter in einer ähnlichen Situation – bedeutet das: 150–300 € sparen, 20 Minuten investieren, rechtssichere Abrechnung erhalten.
Jetzt Abrechnung erstellen – einmalig 19,99 €
Häufige Fragen
Darf ich die Nebenkostenabrechnung selbst erstellen? Ja, uneingeschränkt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater einzuschalten. Entscheidend ist nur, dass die Abrechnung inhaltlich korrekt und fristgerecht (spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) beim Mieter ist.
Was passiert, wenn ich einen Fehler mache? Formelle Fehler können zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen. Inhaltliche Fehler können zu Nachforderungen oder Streit führen. Ein digitales Tool mit eingebautem Regelwerk reduziert das Fehlerrisiko erheblich – ebenso wie ein guter Steuerberater. Die häufigsten Fehler, die Vermieter machen, beschreibt unsere Fehler-Checkliste für Vermieter ausführlich.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater auf den Mieter umlegen? Nein. Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung – ob durch einen Steuerberater oder anderweitig – dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Das sind Verwaltungskosten des Vermieters.