Heizkostenabrechnung 2026: Neue Pflichten für Vermieter
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Einführung Die Heizkostenabrechnung ist für Vermieter eine der komplexesten Aufgaben der Betriebskostenabrechnung. Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HeizkV) und dem neuen CO₂ Kostenaufteilung...
Einführung
Die Heizkostenabrechnung ist für Vermieter eine der komplexesten Aufgaben der Betriebskostenabrechnung. Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HeizkV) und dem neuen CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) stehen Vermieter vor zusätzlichen Herausforderungen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten aktuell gelten und wie Sie sie korrekt umsetzen.
Die wichtigsten Änderungen ab 2026
1. Heizkostenverordnung (HeizkV) – die 50‑bis‑70‑%‑Regel
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50–70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen (§ 7 Abs. 1 HeizkV). Die restlichen 30–50 % werden als Grundkosten nach Wohnfläche verteilt.
- Gleiches gilt für Warmwasserkosten (§ 8 HeizkV).
- Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen (z. B. Niedrigenergiehäuser, technische Unmöglichkeit).
Achtung: Eine 100%ige Verteilung nach Wohnfläche ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die HeizkV gibt dem Mieter ein Kürzungsrecht von 15 % (§ 12 HeizkV).
2. Fernauslesbare Zähler – der nächste große Stichtag
Die HeizkV wurde 2021 geändert, um die EU-Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen. Der wichtigste anstehende Termin ist 1. Januar 2027:
- Ab 1. Januar 2027 müssen alle Messgeräte fernauslesbar sein (Nachrüstpflicht).
- Bereits ab 2022 müssen neu eingebaute Zähler fernauslesbar sein.
- Bei fernauslesbaren Geräten müssen monatliche Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.
Für 2026 selbst gibt es keine neuen HeizkV-Stichtage – der nächste große Schritt ist also die Fernauslesbarkeit ab 2027.
3. CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) – wer zahlt wie viel?
Seit 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Es regelt, wie die CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilung hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes (in kg CO₂/m² Wohnfläche/Jahr) ab:
| CO₂‑Emissionen (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| < 12 | 100 % | 0 % |
| 12 – < 17 | 90 % | 10 % |
| 17 – < 22 | 80 % | 20 % |
| 22 – < 27 | 70 % | 30 % |
| 27 – < 32 | 60 % | 40 % |
| 32 – < 37 | 50 % | 50 % |
| 37 – < 42 | 40 % | 60 % |
| 42 – < 47 | 30 % | 70 % |
| 47 – < 52 | 20 % | 80 % |
| ≥ 52 | 5 % | 95 % |
Logik: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes (also je höher der CO₂‑Ausstoß), desto mehr trägt der Vermieter – er hat die Pflicht zur energetischen Sanierung.
Praktische Umsetzung:
- Bei Öl/Gas sind die CO₂‑Kosten im Brennstoffpreis enthalten; der Vermieter berechnet seinen Anteil und zieht ihn aus der Nebenkostenabrechnung heraus.
- Bei Fernwärme weist der Versorger die CO₂‑Kosten getrennt aus; die Aufteilung gilt analog (§ 3 CO₂KostAufG).
Schritt-für-Schritt zur korrekten Heizkostenabrechnung
Schritt 1: Daten erfassen
- Abrechnungszeitraum (meist 01.01.2025 – 31.12.2025)
- Gesamtkosten für Heizenergie (Gas, Öl, Fernwärme)
- Zählerstände aller Wohneinheiten (falls vorhanden)
- Wohnflächen aller Einheiten
Schritt 2: CO₂‑Kosten berechnen
- CO₂‑Preis pro Tonne ermitteln (aktuell ca. 45 €/t)
- Emissionen des Gebäudes berechnen (abhängig vom Energieträger)
- Zählerstände aller Wohneinheiten (falls vorhanden)
- Wohnflächen aller Einheiten
Schritt 2: CO₂-Kosten berechnen
- CO₂-Preis pro Tonne ermitteln (aktuell ca. 45 €/t)
- Emissionen des Gebäudes berechnen (abhängig vom Energieträger)
- Umlagefähigen Anteil nach CO₂KostAufG bestimmen (siehe Tabelle oben)
- Auf Mieter verteilen (nach Verbrauch und Wohnfläche)
Schritt 3: Abrechnung erstellen
- Kosten aufschlüsseln: Heizkosten, CO₂-Kosten, Wartungskosten etc.
- Verteilerschlüssel anwenden: 50–70 % nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche.
- Einzelabrechnungen pro Wohnung erstellen.
Schritt 4: Fristen einhalten
- Abrechnungszeitraum: 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres.
- Zusendung an Mieter: Per E-Mail (PDF) oder postalisch.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Falsches Verhältnis bei Heizkosten – halten Sie die 50‑bis‑70‑%‑Regel ein.
- Vergessene CO₂-Kostenumlage – berechnen Sie sie nach CO₂KostAufG und weisen Sie sie separat aus.
- Unvollständige Belege – sammeln Sie alle Rechnungen systematisch.
- Verspätete Abrechnung – planen Sie genug Zeit für die Erstellung ein.
So hilft NebenkostenBlitz
Unser Tool NebenkostenBlitz übernimmt die komplette Berechnung für Sie:
- Automatische CO₂-Kostenberechnung nach CO₂KostAufG
- Korrekte Verteilung nach HeizkV (50–70 % verbrauchsabhängig, Rest nach Wohnfläche)
- Professionelle PDF-Abrechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben
- Einhaltung der Fristen durch Erinnerungen und Vorlagen
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Fazit
Die Heizkostenabrechnung 2026 bringt keine neuen Stichtage, aber die bestehenden Pflichten (HeizkV, CO₂KostAufG) müssen sorgfältig beachtet werden. Mit einer systematischen Vorgehensweise und der richtigen Software bleiben Sie auf der sicheren Seite.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der ersten Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.