Wohnfläche im Dachgeschoss berechnen: 100 %, 50 % und 0 % einfach erklärt
In diesem Artikel
Dachgeschosswohnungen haben oft Dachschrägen. Dadurch ist nicht jede Bodenfläche automatisch volle Wohnfläche. Für Nebenkostenabrechnungen ist eine nachvollziehbare Wohnfläche wichtig, wenn Kosten nac...
Dachgeschosswohnungen haben oft Dachschrägen. Dadurch ist nicht jede Bodenfläche automatisch volle Wohnfläche. Für Nebenkostenabrechnungen ist eine nachvollziehbare Wohnfläche wichtig, wenn Kosten nach Fläche verteilt werden.
Dieser Artikel erklärt, wie Sie Dachgeschossflächen mit voller, hälftiger oder keiner Anrechnung erfassen und was das für die Nebenkosten bedeutet.
Drei Flächenarten im Dachgeschoss
Häufig wird in drei Bereiche unterschieden:
- Volle Anrechnung – z. B. Bereiche ab ca. 2 m Raumhöhe
- Hälftige Anrechnung – z. B. Bereiche zwischen ca. 1 m und 2 m
- Keine Anrechnung – z. B. Bereiche unter ca. 1 m
Welche genauen Werte gelten, hängt von der jeweils anwendbaren Rechtsgrundlage und den Verträgen ab. Im Zweifel sollten Sie diese Vorgaben prüfen.
Beispielrechnung für eine DG-Wohnung
Angenommen, eine Dachgeschosswohnung hat folgende Flächen:
- 40 m² volle Anrechnung
- 20 m² hälftige Anrechnung
- 10 m² ohne Anrechnung
Die berechnete Wohnfläche ergibt sich dann wie folgt:
- 40 m² × 100 % = 40 m²
- 20 m² × 50 % = 10 m²
- 10 m² × 0 % = 0 m²
Berechnete Wohnfläche: 50 m².
Warum die berechnete Wohnfläche wichtig ist
Wenn Heizungs-Grundkosten, Hausmeisterkosten oder andere Positionen nach Wohnfläche verteilt werden, beeinflusst die berechnete DG-Wohnfläche den Kostenanteil.
Eine sauber dokumentierte Berechnung hilft, Diskussionen mit Mietern zu vermeiden und die Abrechnung nachvollziehbar zu halten.
So hilft NebenkostenBlitz bei Dachgeschossflächen
Im erweiterten Modus von NebenkostenBlitz können Sie Dachgeschossflächen strukturiert erfassen:
- volle Fläche
- Fläche mit 50 % Anrechnung
- Fläche ohne Anrechnung
Aus diesen Angaben berechnet die Anwendung eine Wohnfläche, die für flächenbasierte Umlagen genutzt werden kann.
Dachgeschossfläche im erweiterten Rechner nutzen
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Hinweis: NebenkostenBlitz unterstützt Sie bei der Berechnung und Darstellung Ihrer Nebenkostenabrechnung. Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.