Höhenbereiche nur grob schätzen
Wenn Bereiche unter 1 m, zwischen 1 m und 2 m und ab 2 m nicht getrennt werden, wird die anrechenbare Wohnfläche schnell ungenau.
Dachgeschossfl\u00e4chen ruhig vorbereiten
Dachschr\u00e4gen f\u00fchren oft zu Unsicherheit: Welche Fl\u00e4chen z\u00e4hlen voll, welche nur zur H\u00e4lfte und welche gar nicht? Diese Seite zeigt, wie Sie eine anrechenbare Dachgeschossfl\u00e4che vorbereiten k\u00f6nnen, die sich in der erweiterten Nebenkostenabrechnung nutzen l\u00e4sst.
Die konkrete Einordnung von Fl\u00e4chen h\u00e4ngt immer von Vertr\u00e4gen, \u00fcblichen Regeln und der baulichen Situation ab. Nutzen Sie den Rechner als praktische Unterst\u00fctzung, nicht als verbindliche Fl\u00e4chennorm.
Angenommen, das EG hat 80 m\u00b2 Wohnfl\u00e4che. Das DG besteht aus Bereichen mit voller Stehh\u00f6he und Bereichen unter der Schr\u00e4ge. In der Berechnung k\u00f6nnen Sie zum Beispiel 40 m\u00b2 mit 100 %, 20 m\u00b2 mit 50 % und 10 m\u00b2 mit 0 % ansetzen.
Die tats\u00e4chliche Berechnung Ihrer Dachgeschossfl\u00e4che sollte sich immer an den f\u00fcr Sie geltenden Regeln und Unterlagen orientieren. Das Beispiel zeigt nur eine typische Herangehensweise.
Kostenlos und ohne Anmeldung
Tragen Sie die gemessenen Flächen je Höhenband ein. Der Rechner zeigt, welche Teile voll, hälftig oder gar nicht in die anrechenbare Wohnfläche eingehen.
Rechenregel nach Wohnflächenverordnung für Dachschrägen: unter 1 m = 0 %, 1–2 m = 50 %, ab 2 m = 100 %. Prüfen Sie im Einzelfall, welche Unterlagen für Ihre Wohnung gelten.
Formel: 40,0 m² × 100 % plus 20,0 m² × 50 % plus 10,0 m² × 0 %.
Wohnfläche direkt in die Nebenkostenabrechnung übernehmenVor allem dann, wenn Dachgeschossfl\u00e4chen bislang nur grob gesch\u00e4tzt wurden oder Sie mehr Klarheit f\u00fcr die Nebenkostenverteilung m\u00f6chten.
Mit diesen Angaben k\u00f6nnen Sie im erweiterten Rechner eine anrechenbare Dachgeschossfl\u00e4che hinterlegen und die Verteilung der Nebenkosten besser nachvollziehen.
Die Berechnung ist überschaubar, aber die Werte müssen sauber in die spätere Nebenkostenabrechnung übernommen werden. Diese Punkte helfen, typische Brüche zu vermeiden.
Wenn Bereiche unter 1 m, zwischen 1 m und 2 m und ab 2 m nicht getrennt werden, wird die anrechenbare Wohnfläche schnell ungenau.
Die Grundfläche unter der Schräge ist nicht automatisch die Wohnfläche. Für die Nebenkostenverteilung zählt der nachvollziehbar angerechnete Wert.
Nach dem Wohnfläche bei Dachschräge berechnen sollte derselbe Wert konsequent bei Flächenanteilen, Heizkosten und Zählerabrechnungen verwendet werden.
NebenkostenBlitz ist eine praktische Unterst\u00fctzung f\u00fcr viele typische Abrechnungsf\u00e4lle. Einige Punkte bleiben bewusst au\u00dferhalb des Rechners:
Hinweis: NebenkostenBlitz unterst\u00fctzt Sie bei der Berechnung und Darstellung der Nebenkostenabrechnung. Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Pr\u00fcfung.
Wenn Sie zuerst alle erweiterten Funktionen mit Z\u00e4hlern kennenlernen m\u00f6chten, hilft die \u00dcbersicht zur Nebenkostenabrechnung mit Z\u00e4hlern. Wenn Sie Ihre Ma\u00dfe schon kennen, k\u00f6nnen Sie direkt mit der erweiterten Abrechnung starten.
In vielen Fällen werden Flächen mit voller Stehhöhe voll (100 %), niedrigere Bereiche nur zur Hälfte (50 %) und sehr niedrige Bereiche gar nicht (0 %) angerechnet. Der Rechner hilft, diese Flächen in Summe zu überblicken.
Sie können für die Dachgeschosswohnung getrennt hinterlegen, welche Flächen mit 100 %, 50 % oder 0 % eingehen. Daraus ergibt sich eine anrechenbare Wohnfläche, die für die Verteilung verwendet wird.
Nein. NebenkostenBlitz unterstützt Sie bei der Berechnung und Darstellung der Nebenkostenabrechnung, liefert aber keine rechtsverbindliche Wohnflächenbewertung.
Immer dann, wenn Unklarheit besteht, welche Flächen in Ihrem konkreten Fall als Wohnfläche gelten oder wenn bereits Streit mit Mietern droht oder besteht.
Tragen Sie im erweiterten Rechner die anrechenbare Dachgeschossfl\u00e4che ein und pr\u00fcfen Sie, wie sich die Nebenkosten im Beispiel mit EG und DG verteilen.