Für private Vermieter mit wenigen Wohnungen

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlegen

Kurzantwort: Die Grundsteuer ist gewöhnlich umlagefähig, wenn die Umlage im Mietvertrag vorgesehen ist. Meist wird sie nach Wohnfläche verteilt und als eigene Kostenart in der Nebenkostenabrechnung gezeigt.

Für private Vermieter · Vorschau vor PDF · keine Rechtsberatung. NebenkostenBlitz unterstützt Sie bei Berechnung und Darstellung; die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung.

Beispielrechnung für ein Zweifamilienhaus

Grundsteuer gesamt: 684,00 €. EG 75 m², OG/DG 85 m², Gesamtfläche 160 m².

Wohnung EG

Fläche
75 m²
Anteil
rund 46,88 %
Grundsteuer
320,63 €

Wohnung OG/DG

Fläche
85 m²
Anteil
rund 53,13 %
Grundsteuer
363,38 €

Kostenlos und ohne Anmeldung

Mini-Rechner: Grundsteuer-Anteil berechnen

Tragen Sie die jährliche Grundsteuer, die Gesamtwohnfläche und die Wohnfläche der Wohnung ein. Der Rechner zeigt den Anteil nach Wohnfläche und einen Satz, den Sie als Orientierung für Ihre Abrechnung nutzen können.

Ergebnis für diese Wohnung

Anteil der Wohnung
46,88 %
Grundsteuer-Anteil
320,63 €

Grundsteuer: 320,63 € nach Wohnfläche (75 m² von 160 m²).

Formel: 684,00 € × 75 m² / 160 m².

Grundsteuer und weitere Nebenkosten direkt als PDF-Abrechnung berechnen

Welcher Umlageschlüssel passt für Grundsteuer?

Der ruhige Standard ist die Wohnfläche: Grundsteuer gesamt × Wohnfläche der Wohnung / Gesamtwohnfläche. Prüfen Sie trotzdem den Mietvertrag und erklären Sie den Schlüssel in der Abrechnung. Mehr Kontext finden Sie im Ratgeber zum Umlageschlüssel.

So erscheint die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung

Kostenart: Grundsteuer. Verteilung: Wohnfläche. Danach werden Gesamtbetrag, Flächenanteil und Mieteranteil ausgewiesen. Vergleichen Sie dazu auch unser Muster-PDF.

Häufige Fehler

  • Grundsteuer doppelt ansetzen, zum Beispiel zusätzlich zu einer Hausgeld-Position.
  • Alte Flächen aus dem Mietvertrag ungeprüft übernehmen.
  • Nicht erklären, welcher Umlageschlüssel verwendet wurde.
  • Grundsteuer mit nicht umlagefähigen Eigentümer- oder Finanzierungskosten vermischen.

Weiterlesen und sauber abrechnen

Häufige Fragen

Kann ich Grundsteuer auf den Mieter umlegen?

In vielen Mietverhältnissen ja, wenn Betriebskosten beziehungsweise Grundsteuer im Mietvertrag wirksam vereinbart sind. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und den Bescheid; NebenkostenBlitz ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Nach Wohnfläche oder Personen?

Für Grundsteuer ist Wohnfläche der ruhige Standardschlüssel. Ein anderer Schlüssel sollte zum Mietvertrag und zum konkreten Fall passen.

Was ist bei Mieterwechsel?

Dann wird der Wohnflächenanteil zusätzlich zeitanteilig auf den tatsächlichen Nutzungszeitraum verteilt. Dafür ist eine vollständige Nebenkostenabrechnung hilfreicher als nur der Mini-Rechner.

Was ist bei Leerstand?

Leerstandskosten werden in der Regel nicht einfach auf die übrigen Mieter verschoben. Der Vermieteranteil muss getrennt berücksichtigt werden.

Muss der Grundsteuerbescheid beigelegt werden?

Üblicherweise muss er nicht automatisch beigelegt werden. Mieter können aber Belegeinsicht verlangen; bewahren Sie den Bescheid deshalb sauber auf.